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Erbrecht

Der Erblasser hat bei der Wahl seiner Rechtsnachfolge eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Angesichts der Komplexität und Vielschichtigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen und der daraus resultierenden, oft weitreichenden Konsequenzen ist es sinnvoll fachkundigen Rat einzuholen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich nach dem Tode des Erblassers die beabsichtigte Rechtsnachfolge auch tatsächlich verwirklicht. Im Übrigen lassen sich so außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen nach Eintritt des Erbfalls verhindern.

Die Beratung in Erbschafts- und Erbschaftssteuersachen macht den ganz überwiegenden Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit aus. Ich habe deshalb die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht abgeschlossen und darüber hinaus die Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker erworben.

Ich unterstütze Sie in folgenden Aufgabenkreisen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
  • Beratung über Möglichkeiten lebzeitiger Regelungen zur Vermögensnachfolge (Überlassungsverträge, Altenteilsverträge, Schenkungen),
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
  • Unterstützung bei Beschaffung von Erbscheinen
  • Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers
  • Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteils-, Vermächtnis- und Erbansprüchen,
  • Berücksichtigung von steuerlichen Vorschriften mit Erbrechtsbezug,
  • Kirchenstrasse 11
  • 21244 Buchholz
  • Tel. 0 41 81 / 99 83 10
  • Fax 0 41 81 / 99 83 11 1