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Kosten

Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Viele scheuen jedoch diesen Weg, weil sie glauben, es sich nicht leisten zu können. Dies ist aber so nicht richtig:

Wenn Sie nämlich rechtsschutzversichert sind, übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Anforderung der Deckungszusage Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie. Wird diese erteilt, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so dass nur die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu leisten ist. Bringen Sie bitte zum Erstgespräch Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.

Anwaltliches Gebührenrecht

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung des Anwalts. Basis der Gebührenberechnung ist der sog. Gegenstandswert, welcher das wirtschaftliche Interesse des Mandanten widerspiegelt.

Der Gesetzgeber hat im übrigen die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung mit dem Mandanten zur Höhe der Anwaltsgebühren erweitert.

Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, für die Kosten des Rechtsstreits aufzukommen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, so dass zunächst eine Befreiung von Gerichts- und Anwaltskosten eintritt. Bei späterer Verbesserung der Einkommenslage können durch das Gericht Zahlungen zurückgefordert werden. Ob Sie diese Hilfe bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Ferner muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Verteidigung im Rahmen eines Prozesses Aussicht auf Erfolg haben. Diese Punkte werde ich mit Ihnen erörtern. Sollte Prozesskostenbeihilfe für Sie in Betracht kommen, bringen Sie bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.

Kosten notarieller Tätigkeit

Die durch den Notar zu erhebenen Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Die Kosten sind einer Vereinbarung nicht zugänglich.

Bereits im Rahmen des Erstgesprächs kläre ich mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheit anfallen.

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