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Ihr Notar - ein neutraler, sachkundiger Berater

Viele Mitmenschen haben mit Notaren im täglichen Privatleben eher selten zu tun und wissen, anders als bei Rechtsanwälten und Richtern, über deren Aufgaben häufig kaum Bescheid.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt finden Sie und Ihr Vertragspartner im Notar einen unparteiischen Berater für komplizierte und folgenreiche Rechtsangelegenheiten. Als neutraler Mittler der Interessen der Vertragsparteien hilft er bei der Gestaltung der Rechtsbeziehung und sorgt mit klaren Formulierungen schon im Vorfeld dafür, spätere unliebsame Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der Notar belehrt über mögliche Risiken und stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Neben diesem Beitrag zu einem wirksamen Verbraucherschutz weist der Gesetzgeber dem Notar auch eine Warnfunktion zu. Bei besonders bedeutsamen Entscheidungen, wie z. B. einem Hauskauf oder dem Abschluss eines Ehe- oder Erbvertrages soll der Bürger durch das notarielle Formerfordernis von den Folgen übereilten Handelns geschützt werden.

Zugleich ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes. Als Hoheitsträger repräsentiert er den Staat, wie es sein Siegel und das Landeswappen verdeutlichen. Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten die getroffene Vereinbarung und die Identität der Beteiligten. Staatliche Register (Grundbuchamt, Handelsregister, Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit der Urkunde des Notars.

In der Praxis ist der Notar in vielen Rechtsgebieten tätig:

  • Kirchenstrasse 11
  • 21244 Buchholz
  • Tel. 0 41 81 / 99 83 10
  • Fax 0 41 81 / 99 83 11 1