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Vorsorge und Betreuung

Umfassend sind Sie durch eine Vorsorgevollmacht abgesichert. Durch diese können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, im Fall der Fälle Ihre Angelegenheiten zu regeln. Hierzu gehört zum einen der persönliche Bereich, wie die Gesundheitsvorsorge, Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bis hin zu der Frage „lebensverlängernder Maßnahmen“, Einsicht in Krankenakten, Unterbringungsfragen und dergleichen. Aber auch für die Vermögensangelegenheiten muss gesorgt werden. Hier wird häufig der Person des Vertrauens eine Generalvollmacht erteilt. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte im Notfall z.B. über die Bankkonten verfügen kann und in der Lage ist, die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten zu regeln, insbesondere mit Versicherungen oder Beihilfestellen. Der Umfang dieser Vollmacht lässt sich natürlich auch einschränken. Hierbei berät Sie Ihr Notar.

Während die Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens ermächtigt, Ihre Angelegenheiten zu erledigen, ist es ratsam, zusätzlich die eigenen Wünsche und Vorstellungen für solche Situationen niederzulegen. Hierzu dient die Patientenverfügung. In ihm formulieren Sie Ihre Anweisungen zu Art und Umfang ärztlicher Maßnahmen bis hin zu Fragen der Transplantation fremder oder der Entnahme eigener Organe.

Zum gesamten Bereich der Vorsorge für Krankheit oder Unglück sind etliche Musterformulierungen der unterschiedlichsten Herausgeber und Organisationen im Umlauf. Längst nicht alle erfüllen das, was sie versprechen. Der Gesetzgeber hat an die Formulierungen strenge Anforderungen gestellt. Ihr Notar berät sie kompetent und umfassend und schafft Ihnen eine Urkunde, die der Rechtsverkehr auch wirklich anerkennt.

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