Anwaltliche Tätigkeitsgebiete

Erbrecht


Der Erblasser


hat bei der Wahl seiner Rechtsnachfolge eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Angesichts der Komplexität und Vielschichtigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen und der daraus resultierenden, oft weitreichenden Konsequenzen ist es sinnvoll, fachkundigen Rat einzuholen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich nach dem Tode des Erblassers die beabsichtigte Rechtsnachfolge auch tatsächlich verwirklicht. Im Übrigen lassen sich so außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen nach Eintritt des Erbfalls verhindern.

Die Beratung


in Erbschafts- und Erbschaftsteuersachen macht den ganz überwiegenden Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit aus. Das Erbrecht stellt also den Tätigkeitsschwerpunkt dar, darüber hinaus habe ich die Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker erworben.

Ich unterstütze Sie in folgenden Aufgabenkreisen:


  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung über Möglichkeiten lebzeitiger Regelungen zur Vermögensnachfolge (Überlassungsverträge, Altenteilsverträge, Schenkungen)
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
  • Unterstützung bei Beschaffung von Erbscheinen
  • Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers
  • Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteils-, Vermächtnis- und Erbansprüchen
  • Berücksichtigung von steuerlichen Vorschriften mit Erbrechtsbezug

Familienrecht


Zu meinen Tätigkeiten gehören ferner:


  • Beratung und außergerichtliche bzw. gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Eheleuten
  • Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • vertragliche Gestaltungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Zudem berate und vertrete ich Sie bei allen rechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Eingehung oder Beendigung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Wegen der Vielzahl klärungsbedürftiger Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern das Erreichen eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt meiner Bemühungen.

Da familienrechtliche Auseinandersetzungen immer mit einer besonderen Betroffenheit der Mandanten verbunden sind, bin ich bestrebt, mit Ihnen gemeinsam einen Weg zu finden, der schnell, zum Wohle etwaiger Kinder, kostengünstig und nervenschonend zur Erledigung führt. Dabei liegt mein Augenmerk vorrangig auf der außergerichtlichen Einigung.